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Seit dem 01.01.2011 gilt DGUV Vorschrift 2. Sie löst die bis dahin gültige Vorschrift BGV A2 ab.Was hat sich geändert?1. Aufteilung der Einsatzzeiten.Die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes sind nun nicht mehr getrennt voneinander fest vorgeschrieben. Es wird ein gemeinsamer Summenwert gebildet. D.h. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt müssen sich über ihren jeweiligen Anteil an Einsatzzeit nach den Bedürfnissen des Betriebes miteinander einigen.(Im Ingenieurbüro Weingarten gehört schon seit Jahren ein Betriebsarzt zum Team, was eine reibungslose Zusammenarbeit garantiert). 2. Höhe der EinsatzzeitenDie Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes sind jetzt BG übergreifend einheitlich geregelt.Und so sehen die Möglichkeiten im Einzelnen aus: Die Anzahl der Einsatzstunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit FaSi und den Betriebsarzt BA sind abhängig von der
Betriebe bis 50 Beschäftigte
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